Barrierefreiheit
Unser Ziel
Wir sind bestrebt, converterfleet.com nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA zugänglich zu gestalten: semantische Überschriftenstruktur, Tastaturbedienbarkeit und beschriftete Bedienelemente.
Bekannte Einschränkungen
Ein formales Barrierefreiheits-Audit (z. B. mit automatisierten Prüfwerkzeugen oder durch praktische Tests mit Screenreadern) haben wir bisher nicht durchgeführt. Uns sind daher aktuell keine konkreten, im Detail dokumentierten Einschränkungen bekannt — das bedeutet nicht, dass keine bestehen, sondern dass wir sie noch nicht systematisch erfasst haben.
Feedback zur Barrierefreiheit
Wenn Sie beim Nutzen dieser Website auf eine Zugänglichkeitsbarriere stoßen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@converterfleet.com. Bitte beschreiben Sie das Problem und die von Ihnen verwendete Seite so genau wie möglich, damit wir es nachvollziehen können.
Rechtlicher Hinweis
Als Kleinstunternehmen (Einzelunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro), das Dienstleistungen anbietet, sind wir nach § 3 Abs. 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) von dessen Pflichten ausgenommen. Wir veröffentlichen diese Erklärung unabhängig davon, weil uns Zugänglichkeit unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht wichtig ist.