Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf
Warum die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist
Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache (Art. 105 Abs. 2a GG) — jedes Bundesland legt seinen eigenen Steuersatz fest und ändert ihn unregelmäßig. Aktuell reicht die Spanne von 3,5 % des Kaufpreises in Bayern bis zu 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Die Sätze können sich mit der Zeit ändern — Thüringen senkte seinen Satz 2024 von 6,5 % auf 5,0 %, Bremen erhöhte 2025 von 5,0 % auf 5,5 %.
Wie sich die Grunderwerbsteuer berechnet
Die Formel ist einfach: Kaufpreis multipliziert mit dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslands, kaufmännisch auf volle Cent gerundet. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Bayern (3,5 %) wären das 14.000 Euro, in Brandenburg (6,5 %) dagegen 26.000 Euro — derselbe Kaufpreis, aber 12.000 Euro Unterschied allein durch die Bundeslandwahl. Nicht mit eingerechnet sind Sonderfälle wie Verwandtschaftsbefreiungen, Erbbaurecht, Anteilsvereinigungen oder ein Abzug von mitverkauftem Inventar aus der Bemessungsgrundlage — dafür braucht es eine verbindliche Einschätzung vom zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater.
Welche weiteren Kaufnebenkosten anfallen
Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte, aber nicht der einzige Posten bei den Kaufnebenkosten. Hinzu kommen in der Regel Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und Grundbuchgebühren für die Eintragung als neuer Eigentümer. ConverterFleet bietet für beide einen eigenen Rechner — den Notargebühren-Rechner und den Grundbuch-Gebühren-Rechner.