PDF unterschreiben, ohne die Datei hochzuladen
Ein Vertrag kommt als PDF an — und muss unterschrieben zurück
Du bekommst einen Vertrag als PDF und sollst ihn unterschrieben zurückschicken. Die klassische Lösung — ausdrucken, unterschreiben, wieder einscannen — ist umständlich, gerade wenn gerade kein Drucker griffbereit ist. Viele Online-Dienste bieten eine Lösung an, verlangen dafür aber, dass du dein Dokument zu ihnen hochlädst. Mit PDF unterschreiben geht es direkt im Browser, ohne dass die Datei dein Gerät verlässt.
So funktioniert es: drei Wege zur Unterschrift
Du hast drei Möglichkeiten, deine Unterschrift zu erfassen: mit der Maus oder dem Finger direkt zeichnen, ein bestehendes Bild deiner Unterschrift hochladen, oder einfach deinen Namen tippen. Danach wählst du die Zielseite und ziehst auf der Seiten-Vorschau einen Rahmen an die Stelle, an der die Unterschrift erscheinen soll — die fertige PDF steht sofort zum Download bereit.
Dass dabei nichts hochgeladen wird, kannst du selbst nachprüfen: Netzwerk-Tab der Browser-Entwicklertools öffnen, den Vorgang durchführen, keine Upload-Anfrage sehen. Dieser Ablauf ist zusätzlich durch einen automatisierten Test abgesichert, der genau das bei jeder Änderung am Werkzeug erneut prüft — nicht nur eine einmalige Behauptung.
Was diese Unterschrift rechtlich ist — und was nicht
Das ist der wichtigste Punkt, und wir wollen ihn nicht verstecken: PDF unterschreiben fügt eine sichtbare Unterschrift ein — eine Grafik im Dokument, keine kryptografische bzw. qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS. Für die meisten Alltagsdokumente ist das üblich und ausreichend. Für Fälle mit hohen Anforderungen an Rechtssicherheit — etwa notarielle Angelegenheiten oder Verträge, bei denen die Schriftform gesetzlich zwingend ist — reicht das nicht aus, dafür ist ein qualifizierter Signaturdienst nötig. Diese Grenze ist kein Kleingedrucktes, sondern bewusst so gebaut: eine echte qualifizierte elektronische Signatur würde einen privaten Schlüssel im Browser voraussetzen, was dem Prinzip der lokalen Verarbeitung widerspricht und gleichzeitig fälschlich mehr Rechtssicherheit vortäuschen würde, als eine reine Browser-Lösung tatsächlich bieten kann.